Jugendstrafe für Marcel S. verlangt

NEURUPPIN ap ■ Im Prozess um den Mord an einem 16-Jährigen im brandenburgischen Potzlow hat der Verteidiger für den mutmaßlichen Haupttäter eine Jugendstrafe nicht über acht Jahren gefordert. Zugleich bestritt der Anwalt ein rechtsextremistisches Motiv für die Tat. Der 18 Jahre alte Marcel S. habe sich des Mordes und der zweifachen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Rechtsanwalt Volkmar Schöneburg am Donnerstag vor dem Landgericht Neuruppin. Gleichwohl setze er auf die erzieherische Wirkung der Jugendstrafe, um dem Angeklagten die Chance für eine positive Entwicklung zu geben. Schöneburg zufolge ist allein Marcel S. für die Tötung des 16 Jahre alten Marinus verantwortlich. Dagegen war die Staatsanwaltschaft von einer Gemeinschaftstat der drei Angeklagten ausgegangen. Der Anwalt erklärte, die Tat solle nicht verniedlicht werden. Marinus war von den insgesamt drei Angeklagten wegen dessen gefärbter Haare und seiner HipHop-Kleidung angegriffen und als Jude bezeichnet worden.