Treuhänder haftet

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt einen Notar, ehemals Treuhänder eines Fonds, auf Schadenersatz

Weil ein Notar in seiner Funktion als Treuhänder des Frankfurter Medien-Fonds der Music Action Company GmbH Stille Gesellschaft – MF (MAC GmbH) schuldhaft seine Amtspflichten verletzte, muss er nun für entstandene Verluste von Fondsanlegern haften. Das teilte die Anwaltskanzlei Tilp & Kälberer mit. Das OLG Frankfurt habe damit erstmals eines der bereits sechzehn positiven Urteile des Landgerichts bestätigt. Insgesamt vertrete Tilp & Kälberer Rechtsanwälte rund 20 Mandanten mit einer Gesamtschadenssumme in Höhe von rund 475.000 Euro, die in den Fonds investiert hatten. In der Urteilsbegründung heiße es sinngemäß: Insbesondere solle der Notar nicht nur als „Geldsammelstelle“ benutzt werden. An der Verwahrung von Geld durch einen Notar müsse ein objektives Sicherungsinteresse bestehen. Eine nicht bestehende Sicherheit dürfe nicht vorgetäuscht werden. (Az. 4 U 12/03)

Rechtsanwalt Wolf von Buttlar misst diesem Urteil große Bedeutung zu: „Im Fall des höchst zweifelhaften Medienfonds wurde ein Notar als Treuhänder eingesetzt, um dem Fonds ein seriöses Image zu verleihen und das Sicherheitsdenken der Anleger zu bedienen.“ Indes eröffne bereits der Treuhandvertrag Möglichkeiten des Missbrauchs der angelegten Gelder, so dass der Notar diesen Vertrag so nicht hätte unterzeichnen dürfen.

Mit dem Medienfonds sollten ursprünglich Filmprojekte finanziert werden, mittlerweile sei die GmbH jedoch insolvent. Die Gesellschaft habe auf den seriösen Namen des Notars gebaut, „um dem aufgelegten Fonds einen vertrauenswürdigen Rahmen zu geben“. Der Anwalt sieht „realistische Chancen“ für Anleger, ihr Kapital zurückzuerhalten: „Notare verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die für fahrlässig verursachte Schäden aufkommen muss.“ Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen helfe in der Regel die Vertrauensschadenversicherung. TAZ