Enkel Edgar hinter Gittern

155.000 Mark und 55.000 Euro per Telefon erbeutet: Zwei Jahre und acht Monate Haft für Trickbetrüger

„Ich bedauere es sehr und hoffe auf ein mildes Urteil.“ Die letzten Worte des Angeklagten vor der Urteilsverkündung änderten freilich nichts mehr. Wegen vollendeten und versuchten Betrugs verurteilte das Wandsbeker Amtsgericht gestern Artur S. zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und acht Monaten – und folgte damit in Gänze dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Anklage warf dem 33-jährigen gebürtigen Breslauer vor, sich in sieben Fällen mit dem so genannten Enkeltrick in der Zeit von August 2000 bis Mai 2003 vornehmlich von älteren MitbürgerInnen 155.000 Mark und 55.000 Euro erschwindelt zu haben. S. zeigte sich geständig, gab aber an, nur als Bote gehandelt zu haben – im Auftrag eines ihm nur flüchtig bekannten deutschstämmigen Sinti.

Dieser habe bei den älteren Menschen angerufen und ihnen unter einem Vorwand das Geld abgeschwatzt. Jener Strippenzieher habe sich am Telefon als der angebliche Enkel Edgar ausgegeben und um Bares gebeten: Er habe da eine Geschäftsidee und brauche noch das nötige Kapital. Er, S., habe die Opfer dann aufgesucht und die Umschläge abgeholt. Dass die Kuverts zum Teil hohe Geldsummen enthielten, habe er nicht gewusst.

Die Behauptung, S. habe lediglich als unwissender Bote fungiert, überzeugte das Gericht nicht. Vertrauen und Eingeweihtsein unter den Tätern sei bei derlei Unternehmungen unabdingbar, hieß es in der Begründung. „Besonders verwerflich“ sei zudem, dass sich die Täter bewusst und geplant die Leichtgläubigkeit der alten Menschen zu Nutze gemacht hätten. lhi