Grüne mit Sicherheit gegen Schily

Partei lehnt von der SPD geforderte Verfassungsänderung beim Kampf gegen Terrorismus ab. Für föderale Strukturen bei Organisation der Sicherheitsbehörden

BERLIN taz ■ Auch die Grünen wollen, dass im Kampf gegen den Terrorismus Bundes- und Landesbehörden besser zusammenarbeiten. Eine Änderung des Grundgesetzes ist dazu aber nicht nötig, finden sie. Gestern stellte die Grünen-Parteichefin Angelika Beer das sicherheitspolitische Konzept des Bundesvorstands vor. Es soll auf dem Parteitag Anfang Oktober beschlossen werden. „Wir sind der Gestaltungsmotor bei der inneren Sicherheit, vor allem aber sind wir Wächter der Bürgerrechte“, erklärte Beer.

Das Vorstandspapier formuliert unter anderem ein absolutes Folterverbot und problematisiert eine „Wir-sie-Grenze“ im „Dialog mit dem Islam“. Konkret gehen die Grünen auf die Absicht von Innenminister Otto Schily ein, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesverfassungsschutz zu stärken. „Der Ruf nach mehr Zentralität, mehr Gesetzgebungskompetenzen für den Bund und mehr unreglementiertem Datenaustausch“ werde das „Problem nicht lösen“, dass es zu viele „Reibungsverluste“ zwischen Bund und Ländern gibt, heißt es in dem Papier.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Schily sich mit der SPD-Fraktion darauf verständigt hat, das Grundgesetz zu ändern. Das BKA soll – wie bisher bloß die Landespolizeien – auch „präventiv“ mit recht allgemeinem Terrorverdacht ermitteln. Der Bund bekäme hierzu Gesetzgebungskompetenz. Außerdem sollen Bundesverfassungsschutz und BKA ein Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden bekommen. Diese beiden Punkte sollen in die Arbeit der Förderalismus-Kommission eingehen, die zum Ende des Jahres einen Entwurf vorlegen wird, wie im Grundgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet werden könnten.

Die Grünen lehnen beide Punkte ab. Der Föderalismus habe sich bei der Sicherheitsarbeit „bewährt“, meinen sie. Es komme auf besseren Datenaustausch und leistungsfähige Behördenapparate an. Hierzu könne man etwa die Landesverfassungsschutzämter fusionieren und so ihre Zahl auf sechs reduzieren. Statt undifferenzierte Riesendateien anzulegen, gelte es, die Informationsgewinnung auf „tatsächliche potenzielle terroristische Gewalttäter“ zu konzentrieren. UWI