Duschen fürs Klo

Lüneburg/Bremen dpa/taz ■ Verbraucher dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) Abwasser wieder verwenden und etwa Duschwasser für die Toilettenspülung nutzen (Az: 9 LC 540/02). Damit verlor die Stadt Bad Gandersheim einen Rechtstreit.

In Bremen ist sowohl die Nutzung von Regenwasser als auch die Nutzung von Abwasser erlaubt – ein ganz legaler Trick, um Abwassergebühren zu sparen. Denn egal, ob Regen oder Duschwasser durch die Toilette fließt: Maßgeblich für die Abwassergebühr ist nur der Frischwasserverbrauch eines Haushalts. Das solle auch in Zukunft so bleiben, heißt es im Bauressort.