Empfehlen ja, entscheiden nein

Am 26. September werden auch die Bezirksvertreter gewählt. Deren Einfluss reicht nicht all zu weit. Mitsprache bei der Geldvergabe würde die bürgernahen Parlamente stärken

KÖLN taz ■ Zweimal Knöpfchen drücken, heißt es am 26. September bei der Kommunalwahl in Köln, denn in den kreisfreien Städten werden neben dem Stadtrat auch die kleinsten „Parlamente“, die Bezirksvertretungen gewählt. Geschaffen, um mehr Bürgernähe herzustellen, gibt es sie seit 1975. Seitdem verlangt die Gemeindeordnung in NRW, dass sich die kreisfreien Städte in Stadtbezirke untergliedern – mindestens in drei, höchstens in zehn – und entsprechende Verwaltungen und politische Gremien schaffen.

In Köln gibt es deshalb neun Stadtbezirke mit eigenen Bezirksvertretungen, die aus jeweils 19 Personen der verschiedenen zugelassenen Parteien bestehen und die einmal im Monat öffentlich tagen. Aus ihrer Mitte wählen die Bezirksvertreter einen Bezirksvorsteher. Entscheiden dürfen die Bezirksvertretungen nur in Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Soll etwa eine Straße verkehrsberuhigt werden, darf darüber die Bezirksvertretung bestimmen, aber nur so lange es sich um eine Straße handelt, die im Stadtbezirk anfängt und endet.

Letztlich aber regiert auch hier das Geld. Ist der Beschluss nämlich gefasst, muss seine Umsetzung finanziert werden. Da den größten Teil der kommunalen Gelder der Stadtrat vergibt, hat er dadurch indirekte Entscheidungsgewalt auch in den Dingen, die nur den Stadtbezirk betreffen.

Mehr Mitspracherecht beim Kommunalhaushalt wünscht sich deshalb Joseph Wirges, Bezirksvorsteher in Köln-Ehrenfeld. „Die Bezirksvertretungen müssen gestärkt werden, denn sie sind das Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürger“, sagt der 51-Jährige. Deshalb fühle er sich eigentlich als Bezirksbürgermeister. Er hofft, dass irgendwann die Bezirksvorsteher auch offiziell so heißen.

Neben Entscheidungen zur Verkehrsführung kann die Bezirksvertretung bestimmen, ob und wo Denkmäler, Brunnen oder Kunstwerke aufgestellt werden. Kultur und Sport zu fördern, aber auch die Schulen im Stadtbezirk zu unterhalten, auszustatten und instand zu setzen, sind Aufgaben der Bezirksvertretung. Soll aber ein Bebauungsplan geändert werden, betrifft das zwar den Stadtbezirk, aber eben auch die ganze Stadt. Entscheiden darf deshalb darüber nur der Rat der Stadt, die Bezirksvertreter haben lediglich Anhörungsrecht. Das bedeutet, sie können den Stadtobersten Empfehlungen vorlegen. Und hoffen, dass die ihnen folgen. Christiane Martin