Das Ende einer Dienstfahrt

BEB-Chef soll gehen. Im September will die Aufsichtsbehörde den Betriebsleiter abberufen lassen. Nach einem Prüfbericht wies seine Geschäftsführung „schwerwiegende Mängel“ auf. Beamten- und Haushaltsrecht setzen enge Grenzen

BEB-Betriebssport rehabilitiert: Die Einnahmen übertrafen Ausgaben

bremen taz ■ Die Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) werden einen Kopf kürzer gemacht. „Abberufung des Betriebsleiters“ – so heißt es auf der Tagesordnung einer Sondersitzung des Entsorgungsbetriebsausschusses – dem Aufsichtsgremium der BEB. Damit geht ein Kapitel zu Ende, das das Umwelt- und Bauressort in diesem Frühjahr geöffnet hat.

Auf das Bekanntwerden einer „Dienstwagenaffäre“, in die auch der für die BEB-Aufsicht zuständige Ressortabteilungsleiter verwickelt war, leitete das Ressort interne Untersuchungen ein. Es folgte die „Prämienaffäre“ beim städtischen Eigenbetrieb BEB, woraufhin BEB-Chef Richard Kluve vom Dienst suspendiert wurde, die Staatsanwaltschaft eröffnete Ermittlungen wegen Untreue. Jetzt will die Aufsichtsbehörde unter Senator Jens Eckhoff (CDU) den BEB-Chef ganz loswerden. Das geht aus einer vertraulichen Vorlage hervor, über die der Entsorgungsbetriebsausschuss am 21. September beraten wird.

Begründet wird dies mit den Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die jetzt einen dicken Prüfbericht vorlegte. Eine daraus von der Behörde erstellte Zusammenfassung kommt zu dem Schluss, dass „schwerwiegende Mängel insbesondere im Umgang mit Personal-, Dienst- und Haushaltsrecht vorliegen, für die die Betriebsleitung verantwortlich ist“. Dies dürfte das Ende der beruflichen Karriere des 57-jährigen Chefs des Eigenbetriebs sein, der sich mit dem Umbau des damaligen Amtes für Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft seit 1994 durchaus Anerkennung erworben hatte, dessen Betriebsführung – insbesondere in Personalfragen – aber bei Rechnungshof und Finanzbehörde schon länger umstritten ist.

So sind es nun vor allem Vergünstigungen und Prämien an Mitarbeitende, die dem Betriebsleiter vorgeworfen werden: Sie übertrafen das gesetzlich zulässige Maß. Nicht mehr als 15 Prozent der Belegschaft dürfen in einem Jahr bedacht werden. Die Unterlagen dazu seien zudem vorschriftswidrig nicht bei den Personalakten verwahrt worden. Zugleich seien Prämien und Überstundenentgelte so mangelhaft begründet worden, dass „ein Großteil“ der Prämien deshalb als unzulässig gelte. Ingesamt werden zwischen 2000 und 2004 diesem Posten 260.000 Euro zugerechnet.

Kritik an der eigenen Fach- und Rechtsaufsicht wehrt die Behörde ab: Von außen seien die Sachverhalte schwer zu erkennen gewesen – personelle Verflechtungen in Buchhaltung und Rechnungswesen beispielsweise, wo neben einem Ehepaar auch der Sohn des Betriebsleiters tätig war. Hier wird eine mangelnde „Funktionstrennung“ kritisiert. Darüber hinaus werden aus diesem Zusammenhang keine besonderen Verfehlungen angeführt. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse prüft das Ressort jetzt, „ob und wie die Wahrnehmung der Fachaufsicht weiter optimiert werden kann.“

Bei der Dienstwagenaffäre um großzügige Privatnutzung von Autos, die auch die mittlere Führungsebene fuhr, kommen die Wirtschaftsprüfer auf einen Schaden von 55.000 Euro. Auch hätte jeder Dienstwagenfahrer laut Haushaltsordnung rund 7.000 Euro pro Jahr an den Finanzsenator zahlen müssen. Dies widerspricht der BEB-Rechnung, wonach die Dienstwagen wegen günstiger Einkaufsrabatte und hohen Wiederverkaufswertes kostenneutral waren. Böse Gerüchte, wonach die BEB ihren Betriebssport mit mehreren zigtausend Euro üppig alimentierten, widerlegen die Prüfer: In 2003 standen Ausgaben von 35.000 Euro Einnahmen von 36.000 Euro des Vorjahres gegenüber. Die Sportmaßnahmen waren zugleich ein Angebot an andere Entsorger. ede