Motassadeq darf nicht bleiben

HAMBURG dpa ■ Die Hamburger Innenbehörde hat gestern den Widerspruch des als Terrorhelfer verdächtigten Marokkaners Mounir al-Motassadeq gegen seine Ausweisung zurückgewiesen. Bei seinem Landsmann Abdelghani Mzoudi steht die Entscheidung des Rechtsanwalts über die Ausweisungsverfügung noch aus. Senator Udo Nagel (parteilos) bekräftigte die Ansicht, dass Unterstützer des internationalen Terrorismus aus Deutschland ausgewiesen werden müssten. „In den Fällen M. und M. hat sich unsere Haltung nicht geändert“, sagte er. Gegen den Entscheid der Innenbehörde bleibe Motassadeq nunmehr die Möglichkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht. Die Verfügung über die Ausweisung tritt erst nach Ende der Strafverfahren in Kraft. Gegen Motassadeq läuft gerade die Neuauflage seines Prozesses, für Mzoudi wird ein neues Verfahren erwartet.