RadlerInnen im Grünen abschöpfen

Das Abkassieren von RadlerInnen in Grünanlagen durch den von Ex-Innensenator Ronald Schill eingeführten Städtischen Ordnungsdienst wird begründet mit der „Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ vom 26. August 1975. Danach ist es verboten, „außerhalb der durch die zuständige Behörde dafür besonders gekennzeichneten Wege Rad zu fahren“. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit abgestuften Geldbußen belegt werden: Von 30 Euro für einen „Formalverstoß mit mäßigen Tempo“ bis zu 80 Euro für „Kurierfahrer unter Berücksichtigung eines abzuschöpfenden wirtschaftlichen Vorteils“. smv