: was bisher geschah
Österreichs Asylpolitik
Vor einem Jahr hat Österreichs Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) eine Asylrichtlinie erlassen, die Angehörige bestimmter Staaten pauschal vom Asyl ausschloss. Daher wurde diesen Flüchtlingen auch keine Betreuung aus Bundesmitteln gewährt. Doch der Oberste Gerichtshof stellte bereits zweimal fest, dass diese Verordnung rechtswidrig ist. Jetzt will Strasser sie aufheben, klagt aber, dass mit einem Schlag 20.000 Asylwerber in Bundesbetreuung genommen werden müssten. Es stünden aber nur 7.500 Plätze zur Verfügung, und die sind besetzt. Die Wiener Flüchtlingshelferin Ute Bock müsste daher vom Innenministerium für Aufwendungen entschädigt werden.
Eine Asylgesetzesnovelle, die von SPÖ und Grünen im vergangenen Juni gestoppt werden konnte, sieht die umstrittene Regelung auch vor. Nach Ansicht von amnesty international verstößt sie in mehr als 19 Punkten gegen internationale Menschenrechtskonventionen oder die Bundesverfassung. Das UNHCR spricht von einem „Asylverhinderungsgesetz.“ RLD
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen