neuer trend: lieblings-haushaltsgeräte vor gericht
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„37-jähriger Ehemann wegen Mordversuchs mit Föhn vor Gericht“, lautete die Schlagzeile, die uns gestern stutzen ließ. Was wollte der Mann denn mit seinem Föhn vor Gericht? Hat ihm der Richter vielleicht (Achtung! Wortspielhölle!) den Kopf gewaschen? Aber nein, es handelt sich um einen neuen Trend, der seit einiger Zeit zu beobachten ist: Immer häufiger tauchen Angeklagte mit ihren Lieblings-Haushaltsgeräten vor Gericht auf. So brachte ein 47-jähriger Kassierer der Stadtsparkasse Münster, der wegen Betrugs und Unterschlagung angeklagt war, seinen Staubsauger der Marke Vampirette mit zur Verhandlung vor das Amtsgericht. Eine 33-jährige Kaufhaus-Erpresserin wollte sich nicht von ihrem Toaster trennen. Und ein 42-jähriger Mädchenhändler bestand darauf, seinen Pürierstab, den er zärtlich „Herr Pohlmeier“ nannte, mit zum Untersuchungsrichter zu bringen. Noch ist die Ursache dieses merkwürdigen Trends nicht vollends erforscht, aber Experten gehen mit 98-prozentiger Sicherheit davon aus, dass es irgendetwas zu bedeuten hat.