Miethai & Co Unerwünschte Mitbewohner
: Kein Platz für Tiere

Ratten, Mäuse, Schwalbenwanzen, Schaben, Marder, Späherameisen und Silberfischchen haben eine Gemeinsamkeit: Alle waren einmal unerwünscht in einer Wohnung und ihre Anwesenheit war Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Zugegeben mit sehr unterschiedlichem Ausgang.

Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Beeinträchtigung nicht geringfügig und nicht auf eine Ortsüblichkeit zurückzuführen ist. Grundsätzlich ist der Vermieter aufgefordert, den Mangel zu beseitigen – es sei denn, er kann beweisen, dass der Tierbefall durch den Mieter herbeigeführt wurde. (AG Wedding GE 1995, 1015). In Einzelfällen wurden Mietminderungen zugestanden.

Silberfischchen in Feuchträumen stellen ebenso wenig einen Minderungsgrund dar wie vereinzelt auftretende Späherameisen in den Sommermonaten (LG Lüneburg, WM 1998, 570; AG Köln ZMR 1999, 262).

Eine Mäuseplage in einer Wohnung auf dem Land kann den Wohnwert mindern, allerdings in einem geringeren Umfang als in der Stadt. Das AG Rendsburg gewährte zehn Prozent Minderung (AG Rendsburg WM 1989, 284), das AG Brandenburg 100 Prozent bei mehreren gleichzeitig sichtbaren Mäusen im Wohnzimmer (WM 2001, 605).

Mardergeräusche im Dachbereich beschäftigten das AG Hamburg-Barmbek. Hier war eine erhebliche Lärmbelästigung festzustellen, die zu einer monatlichen Minderung von 30 Prozent berechtigte (AG HH-Barmbek ZMR 2003, 582). Schwalbenwanzen, blutsaugende Insekten, die durch Schwalbennester an der Fassade eindringen können, rechtfertigen eine Minderung von 20 Prozent (AG Spandau MM 1999, 355).

Sowohl der Schabenbefall als auch die Rattenplage sind die häufigsten und für viele MieterInnen die ekligsten Formen des Tierbefalls. Einen Richtwert für die Minderung gibt es nicht. Hier gilt wie in allen anderen Fällen auch, dass immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden muss.

Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www. mhmhamburg.de