Klage abgewiesen

Niedersachsens Grüne scheitern: Klage wegen Verbots einer Fraktionssitzung bei Atomtransport unzulässig

Lüneburg dpa ■ Die Landtagsfraktion der niedersächsischen Grünen ist mit ihrer Berufungsklage um eine verbotene Fraktionssitzung an der Castorstrecke vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gescheitert. Das Gericht wies das Begehren der Partei gestern als unzulässig ab. Da die Bezirksregierung mittlerweile bereits eine vergleichbare Versammlung erlaubt hatte, sei eine Wiederholung der Situation vom März 2001 nicht zu erwarten, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Rechte einer Fraktion bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit ließ das OVG jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (AZ: 11 LC 290/03).

Die Grünen-Europaabgeordnete Rebecca Harms, damals Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, sprach sich für den Gang in die nächste Instanz aus: „Der Kontakt zu den Bürgern ist in so einer Situation unbedingt notwendig“, sagte sie. Die Bezirksregierung Lüneburg hatte wegen des damals aufgeheizten Klimas einen Antrag für eine Fraktionssitzung mit öffentlicher Bürgerfragestunde unter freiem Himmel abgelehnt. Die Sitzung sollte zum Teil innerhalb des 50 Meter-Korridors links und rechts von der Transportstrecke stattfinden, in dem Versammlungen aus Sicherheitsgründen verboten waren.