Gentechnikgesetz
: Freiheit der Wissenschaft

Mit Protestschreiben und Memoranden haben die deutschen Wissenschaftsorganisationen in den letzen Wochen die Politiker massiv unter Druck gesetzt. Das von der Regierung geplante Gentechnikgesetz bedeute für die grüne Gentechnikforschung zumindest in Deutschland das Aus. Die geballte Macht der scientific community war nicht ohne Wirkung. Die Verabschiedung des Gentechnikgesetzes ist jetzt erst einmal hinausgezögert worden.

Dabei ist die Argumentation der Gentech-Lobby doch sehr seltsam. Vor allem die vorgesehene Haftung für unerwünschte Kontaminationen von Nachbarfeldern führt sie an, wenn sie die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Forschung gefährdet sieht. Wie aber die Haftungsfrage gelöst werden soll, darüber verschwenden die Forscher kein Wort. Soll ein betroffener Nachbar selbst für den Schaden aufkommen, wenn von einem Experimentierfeld der Pollen auf seinen Acker getragen wird? Er wird sich bedanken, selbst wenn er für sein „Opfer“ für die Freiheit der Wissenschaft einen Ehrenplatz von den Forschern angeboten bekommen sollte.

Die Forscher begehren auf gegen eine Selbstverständlichkeit: Der Verursacher hat für den von ihm angerichteten Schaden zu zahlen. Das ist jetzt schon der Fall. Und dabei gibt es doch einen gravierenden Unterschied zum kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen. In der Forschung werden zumeist neue Genkonstrukte genutzt, die nicht zum menschlichen Verzehr freigegeben sind. Und für diese liegt der Grenzwert für Verunreinigungen bei null! WOLFGANG LÖHR