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: Die Regionalisierungsmittel

Weniger Geld für die Bahn

Bürger und Firmen bekommen vom Staat jedes Jahr Steuervergünstigungen von 127 Milliarden Euro. Zu viel, meinen die Ministerpräsidenten Koch (CDU) und Steinbrück (SPD). Sie wollen bis 2006 10,5 Milliarden Euro einsparen. In dieser Serie erklärt die taz, wem es an den Geldbeutel geht – und wem nicht.

In der Bahnreform 1993/94 wurde festgelegt, dass der Bund künftig nicht mehr für die Organisation des regionalen Schienenverkehrs zuständig ist. Seit 1996 haben die Länder diese Aufgabe übernommen. Ohne staatliche Zuschüsse würde allerdings so gut wie kein Zug fahren, die Einnahmen aus dem Ticketverkauf decken die Kosten bei weitem nicht. Deshalb bekommen die Länder seither einen Anteil aus der Mineralölsteuer vom Bund. Die Höhe der Subventionen wurde 1993 nach dem Angebotsumfang der Deutschen Bahn festgelegt. Diese so genannten Regionalisierungsmittel belaufen sich auf etwa 6,8 Milliarden Euro im Jahr; 2002 wurde allerdings eine jährliche Steigerung von 1,5 Prozent festgelegt.

Nach den Vorschlägen der Ministerpräsidenten aus Hessen und Nordrhein-Westfalen, Koch und Steinbrück, sollen nun aber jährlich 270 Millionen Euro gekürzt werden. Was das für den Gelegenheitsreisenden oder für Pendler bedeutet, wird recht unterschiedlich ausfallen.

Das Prinzip Rasenmäher kann jedenfalls nicht einfach übernommen werden. Wo es langfriste Verträge ohne Finanzierungsvorbehalt gibt, bleibt wohl alles beim Alten. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass mancherorts der Takt ausgedünnt wird, Abendzüge gestrichen oder einige Strecken womöglich gar nicht mehr bedient werden. Dabei gilt: Um kurzfristig 4 Prozent Kosten zu sparen, muss das Angebot wesentlich stärker eingeschränkt werden als 4 Prozent, weil Loks und Schienen Kosten verusachen – egal wie stark sie genutzt werden. ANNETTE JENSEN

Die Serie endet hiermit. Morgen ist der große Reform-Freitag im Bundestag. Zur Abstimmung stehen Subventionen wie die Entfernungspauschale. Letztlich entscheidet aber erst der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat.