Zum Artikel „Scherfs Glücks-Geld war einmalig“
: Gegendarstellung

In der Ausgabe der taz nord bremen vom 16.9.2004 wird behauptet, „381.000 Euro – den gesamten stadtbremischen Anteil der Schwerpunkt- Gelder, welche die Glücksspirale in den drei Jahren eingespielt hatte – sprach der Senat der Senatskanzlei zu“. Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist: Gemäß Senatsbeschluss vom 6.4. 2004 wurden 40 Prozent der Schwerpunktmittel dem Senator für Inneres und Sport und 60 Prozent dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr zugeteilt. Der Senatskanzlei wurde der stadtbremische Anteil am Zweckertrag der Glücksspirale der Jahre 2001 bis 2003 zur Verfügung gestellt. Der Betrag beläuft sich auf 305.440 Euro.

Die taz behauptet: „Die 200.000 Euro (für die Günter-Grass- Stiftung) gab er (Scherfs Sprecher Klaus Schloesser) gegenüber der taz an, seien ganz regulär im Haushaltsplan aufgeführt und also im Juni vom Parlament abgesegnet worden.“ Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Ich habe auf die Frage der taz, auf welcher Haushaltsstelle die der Senatskanzlei zur Verfügung gestellten Erträge der Glücksspirale 2001 bis 2003 verbucht und abgewickelt wurden, zutreffend geantwortet: „Die Mittel wurden bei der Haushaltsstelle 89310-8, Mittel für die Günter-Grass-Stiftung gebucht“. Darüber hinaus gehende Mutmaßungen oder Schlussfolgerungen über Kenntnisstände oder Beschlusslagen des Parlaments habe ich ausdrücklich nicht angestellt.

Die taz behauptet: „Auch die 20.000 Euro, die der Senat der Stiftung schon 2001 bewilligt hatte, fehlen im Plan.“ Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Der Senat hat mit Beschluss vom 26.6.2001 einen Betrag von 20.000 DM für die Gründung der Grass-Stiftung zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist unter der Haushaltsstelle 0020-68513-1 „Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge an Verbände und ähnliche Einrichtungen“ verausgabt und an die Grass-Stiftung geleitet worden.

In dem Artikel heißt es außerdem: „Die aufbrausende Kritik von Seiten der Abgeordneten – Bürgerschaftspräsident Christian Weber hatte von einem ‚kleinen Königreich Bremen‘ gesprochen, ‚das noch nie ein Parlament gesehen hat‘, die CDU will die Vorgänge mittels einer Anfrage an den Senat aufhellen – versuchte Sprecher Klaus Schloesser gestern ins Lächerliche zu ziehen.“ Ich habe nicht versucht, etwas oder jemand ins Lächerliche zu ziehen. Richtig ist vielmehr: Ich habe gegenüber der taz auf die Frage, welche rechtliche Grundlage die Verteilung von Wettmitteln und Lotterieerträgen regelt, zum einen auf die Existenz des Gesetzes über Wetten und Lotterien hingewiesen, das ausdrücklich zwischen „Wetten“ (1. Teil des Gesetzes ) und „Lotterien und Ausspielungen“ (2. Teil des Gesetzes) unterscheidet und erläutert, dass die in Abschnitt „Wetten“ im Grundsatz geregelten Verteilungsschlüssel der Mittel auf Bremen und Bremerhaven sowie die quotale Aufteilung auf die Ressorts sich ausdrücklich auf die Zuteilung von Wettmitteln (Toto, Lotto, Oddset) beziehen, und erklärt: Bei den auf die Länder entfallenden Erträge der Glücksspirale handelt es sich um zweckgebundene Lotterie-Erträge für gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Über ihre Verwendung entscheidet nach Maßgabe dieser Zweckbindung der Senat. Die entsprechenden Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen habe ich gegenüber der taz differenziert dargestellt und lediglich in diesem Zusammenhang auch mein Erstaunen über die Anmerkung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zum Ausdruck gebracht. Klaus Schloesser, Sprecher des Senats