Keine Verständigung, nirgends

Zoff in Bremen-Nord: Die Kulturbehörde wirft dem Vegesacker Gustav-Heinemann-Bürgerhaus herbes Missmanagement und Subventionsbetrug vor und fordert eine Suspendierung von Geschäftsführer und Vorstand. Letztere weisen jede Schuld von sich und kündigen juristische Schritte an

Geschäftsführer Meyer: „Der Vorstand ist nicht bereit, mich zu beurlauben“

Bremen taz ■ Die Vorwürfe wiegen schwer: Subventionsbetrug liege vor bei der Verwendung der Mittel aus dem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen-Topf; Bußgelder und Spenden aus dem Täter-Opfer-Ausgleich habe man zweckentfremdet eingesetzt; es bestehe Verdacht der Aufforderng zur Bilanzfälschung. Generell sei die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß und wesentliche Auflagen des Zuwendungsbescheids habe man nicht erfüllt.

Das alles wirft die Kulturbehörde dem Vorstand und der Geschäftsführung des Vegesacker Gustav-Heinemann-Bürgerhauses vor. Gestützt sind die Vorwürfe auf eine Verwendungsnachweisprüfung, die die stadteigene Kulturmanagement Bremen GmbH (kmb) im Bürgerhaus vornahm. Und ebenso hart wie die Vorwürfe sind die Konsequenzen, die die Kulturbehörde zieht: Ab November soll es keine staatlichen Zuschüsse mehr geben, es sei denn, der Vorstand und der Geschäftsführer treten ab und eine Interimsgeschäftsführung übernimmt das Ruder. Mittgeteilt wurde das den Verantwortlichen im Bürgerhaus am Dienstag. Die entschlossen sich daraufhin, den Vorgang öffentlich zu machen.

Für das Bürgerhaus ist die Sache klar: „Wir sind der Meinung, dass wir uns nichts haben zu Schulden kommen lassen“, so Geschäftsführer Gerd Meyer. „Der Vorstand ist nicht bereit, mich zu beurlauben.“ Vielmehr fordere dieser die Auszahlung der Zuschüsse, ansonsten drohe dem Bürgerhaus Ende kommender Woche die Insolvenz. Notfalls wolle man die Gelder „mit juristischen Mitteln“ bei der Kulturbehörde einklagen und Meyer kündigt an, eine „Zivilklage wegen Rufmord“ einzureichen, sollte die Kulturbehörde ihre Vorwürfe aufrecht erhalten.

Dort versucht man derweil, die Situation zu erklären: „Wir wären von uns nicht an die Öffentlichkeit gegangen“, so Kulturstaatsrätin Elisabeth Motschmann (CDU). „Wir wollen das Bürgerhaus aufrecht erhalten und haben Vorschläge gemacht, wie es weitergehen kann.“ So hat die kmb zwei Interimsgeschäftsführer vorgeschlagen und Motschmann versichert, dass es bei dem Vorgang in keinem Fall um eine Verschiebung der Mittel oder die Platzierung eines „Motschmann-Geschäftsführers“ ginge. Die Kulturbehörde könne aber laut Landeshaushaltsordnung nur dann Zuschüsse zahlen, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung beim Zuwendungsempfänger gewährleistet sei. Motschmann: „Wir hoffen, dass die Verantwortlichen im Bürgerhaus so handeln, dass wir zahlungsfähig werden.“

Wie es nun weitergeht, wird der kommende Montag zeigen: Da treffen sich Vorstand und Geschäftsführer des Bürgerhauses, Vertreter der kmb und Vertreter des Rechnungshofes. Letztlich wird es der Rechnungshof sein, der klärt, ob die kmb oder die Geschäftsführung Recht behalten. Den Streit zwischen Behörden und Bürgerhaus aber wird der Rechnungshof so oder so nicht lösen können: Schon länger liegen beide Parteien überquer. Und die Verständigungsschwierigkeiten scheinen tief zu sitzen: Während Gerd Meyer moniert, es habe im Vorfeld der fatalen Situation „keine Vorgespräche“ gegeben, sagt Elisabeth Motschmann: „Wir haben den Verantwortlichen dort immer wieder die rote Laterne gezeigt.“

Klaus Irler