Schnitt und heim

Ein bundesweiter Katalog gibt vor, welche Operationen nur noch ambulant durchgeführt werden sollen

Bremen taz ■ Die Krankenkassen machen große Schritte in Richtung Kostendämpfung. Dafür sorgt ab 1. Januar nächsten Jahres ein bundesweit gültiger Katalog, der klar vorgibt, welche Operationen künftig nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. „Hält der Arzt in besonderen Fällen trotzdem einen stationären Eingriff für nötig, muss er dies besonders begründen“, sagt Angela Motzko von der Technikerkrankenkasse in Bremen. Insider sprechen von „Beweislastumkehr“, die es Kliniken künftig erschweren soll, ihre Betten mit „leichten Fällen“ zu füllen.

Tatsächlich sind vor allem eindeutig kleinere Eingriffe in dem „Ambulant-Katalog“ gelandet: Die Sterilisation des Mannes, die Magenspiegelung, die Operation am Carpaltunnel des Handgelenks oder das Entfernen von Nägeln nach Operationen. Operationen am „Grauen Star“ oder an den Krampfadern dagegen können nach wie vor auch während eines stationären Aufenthalten vorgenommen werden. Die Frage der notwendigen Nachsorge habe bei diesen Entscheidungen vielfach eine Rolle gespielt, heißt es. Und auch, dass die Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten vielfach stark variiert. „Beim Entlassungsmanagement müssen einige Häuser nachbessern.“

Das bestätigt auch eine jüngste Studie des Bremer Gesundheitsforschers Bernard Braun. Danach hat ein Drittel des deutschen Pflegepersonals auf Krankenhausstationen, die Patienten direkt entlassen, keine Ahnung, wie die Nachsorge der Entlassenen aussieht.

Die Krankenkassen sehen im ambulanten Operieren ein Einsparpotenzial – aber auch Vorteile für die Patienten. „Der Hauptgewinn ist, dass sie schon wenige Stunden nach der OP zurück ins gewohnte Umfeld können“, sagt Motzko. Die Klinik biete im Hintergrund Sicherheit. ede

Info: www.vdak.de