Bundesrat blockt Kinderbetreuung

Unionsmehrheit der Länderkammer weist Regierungsentwurf zurück. Anleger werden ab 2005 besser geschützt, Steuerprivileg für Geländewagen fällt

BERLIN dpa/afp ■ Dem rot-grünen Entwurf für ein Kinderbetreuungsgesetz erging es Freitag schlecht im Bundesrat: Die Unionsmehrheit will das Gesetz zum Ausbau der Betreuung von Kleinkindern zu Fall bringen. Die Länderkammer beschloss bei der ersten Beratung eine Stellungnahme, die Zweifel an der Finanzierung und an der Regelungskompetenz des Bundes äußert. Grundsätzliche Übereinstimmung bestand nur darin, dass die Angebote zur Kinderbetreuung ausgebaut werden sollen.

Familienministerin Renate Schmidt (SPD) warb um die Unterstützung der Länder. Sie verwies darauf, dass die Kommunen mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch den Bund um 2,5 Milliarden Euro pro Jahr verbindlich entlastet würden. Im Zuge des Hartz-IV-Gesetzes sei festgelegt worden, dass von den Kommunen ein Teil dieses Geldes für bessere Kinderbetreuung auszugeben ist. Der Ausbau dürfe nicht länger verschleppt werden.

Mehr Erfolg hatte der Anlegerschutz in der Länderkammer: Als Konsequenz aus Börsenskandalen und der rasanten Zunahme von Betrugsfällen am Kapitalmarkt wird der Anlegerschutz verbessert. Nach dem Bundestag billigte der Bundesrat das Gesetzesbündel von Finanzminister Hans Eichel. Ab 2005 haben es um ihr Geld geprellte Bürger leichter, gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu klagen und Schadenersatz durchzusetzen.

Ferner kippte der Bundesrat endgültig das Steuerprivileg für Geländewagen: Danach konnten Wagen mit einem Gewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen in der Regel als Nutzfahrzeuge zugelassen und nach Gewicht besteuert werden. Auf Grund dieser Regelung kosten sie bisher deutlich weniger Steuern als Pkw und dürfen auch mehr Dreck in die Luft blasen.

wirtschaft und umwelt SEITE 7