Im Zweifel für Porsch

Pressekammer untersagt Zeitungen, über den PDS-Abgeordneten als wissentlichen Stasi-Spitzel zu berichten

HAMBURG taz ■ Medien dürfen nicht mehr behaupten, der sächsische PDS-Politiker Peter Porsch habe wissentlich für die Stasi gespitzelt. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts bestätigte gestern die einstweiligen Verfügungen gegen die Chemnitzer Freie Presse und die Sächsische Zeitung. In einem Fall jedoch hob sie das Berichtsverbot auf, da es sich bei dem beklagten Artikel um eine „zulässige Verdachtsberichterstattung“ gehandelt habe. Porsch dürfe verdächtigt werden, in den 70ern und 80ern für die Stasi-Auslandsaufklärung als „IM Christoph“ spioniert zu haben. Die Unterlagen der Birthler-Behörde bewiesen dies aber nicht. Nicht auszuschließen sei, dass er von der Stasi ohne Wissen „abgeschöpft“ wurde, so der Tenor des Urteils.

Porsch hatte mehrere Zeitungen mit Unterlassungserklärungen überzogen. Eine unerträgliche Behinderung der Berichterstattung im sächsischen Wahlkampf beklagte der Freie Presse-Chefredakteur Soika. Porsch wiederum beklagt, durch die Vorwürfe seinen Lehrjob an der Uni Leipzig verloren zu haben. Dagegen klagt er vor dem Dresdner Arbeitsgericht. MARCO CARINI