Schonfrist für Frauen in Not

DORTMUND taz ■ Frauen in Notsituationen dürfen durch Hartz IV keine zusätzlichen Probleme aufgeladen werden, fordern die Grünen in Dortmund. „Es kann nicht angehen, das Frauen, die im Frauenhaus Zuflucht vor prügelnden Männern nehmen, weniger Geld als vorher bekommen“, sagt ihre sozialpolitische Sprecherin, Birgit Unger. Das könne zum Beispiel dadurch passieren, dass der Täter Haushaltsvorstand und Leistungsempfänger ist. In diesem Fall erhielte die Frau nach dem 1.1.2005 nur die geringere Pauschale Sozialgeld.

Die Grünen fordern ein Zusammenarbeit von Verwaltung, Bundesagentur und dem Verein „Frauen helfen Frauen“. Diese soll sicherstellen, dass Frauen in Not ab dem ersten Tag Anspruch auf Unterkunft und Lebensunterhalt haben. Und dass sie mindestens drei Monate keine Arbeit aufnehmen müssen, ohne dass es zu Leistungskürzungen kommt. Bereits im Mai hatte der NRW-Arbeitskreis „Frauen in Not“ eine solche Forderung gestellt – bislang erfolglos. NAW