Schonfrist für ein Jahr

Kahlschlag verschoben: Behörde fördert Bildungsträger SBB doch vorerst weiter. Stiftung setzt auf Hartz IV

Der Weiterbildungsträger „Stiftung Berufliche Bildung“ (SBB) ist vorerst gerettet. Wie die Bildungsbehörde gestern bestätigte, werden die städtischen Zuwendungen an die SBB nicht zum Jahresende eingestellt, sondern erst zwölf Monate später. Die Gnadenfrist soll der SBB die Chance geben, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

Vorstand Thomas Knoche setzt dabei auf Hartz IV, denn in dem Arbeitsmarktgesetz sieht die SBB ihre Chance. Demnach sollen künftig auch alle Sozialhilfeempfänger, die aus Behördensicht arbeitsfähig sind, Qualifizierungsmaßnahmen wie berufliche Weiterbildung erhalten, eine Kernaufgabe der SBB. Statt Sozialhilfe erhalten sie wie Langzeitarbeitslose ab Januar das neue Arbeitslosengeld II (ALG II). Fördermaßnahmen für die ALG-II-Empfänger werden von der Arbeitsgemeinschaft vergeben, welche Wirtschaftsbehörde und Arbeitsagentur zur Umsetzung der Hartz-Gesetze gegründet haben. „Die SBB“, so Knoche, „setzt darauf, dass sie sich mit ihrer Kompetenz an der Förderung der ALG-II-Bezieher beteiligen kann.“

Dazu werde jetzt eine Tochterfirma gegründet und Fördermaßnahmen teilweise neu konzipiert. Das Überleben ist laut Knoche aber nur bei einem weiteren massiven Personalabbau zu sichern. Etwa 30 von derzeit noch 60 Angestellten würden entlassen. Die Zahl von bis zu 900 Teilnehmern jährlich solle möglichst gehalten werden.

Die letztmalige städtische Zuwendung gibt dem Träger Zeit, sich auf die neuen Förderinstrumente einzustellen. Noch im Juni hatte die parteilose Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig überraschend die Streichung der kompletten städtischen Zuwendungen in Höhe von 3,9 Millionen Euro bekanntgegeben. Seit 22 Jahren trainiert die SBB benachteiligte Jobsuchende wie Langzeitarbeitslose und Migranten. Eva Weikert