Hyp-Manager kriegt doch Kohle

Aufgrund formeller Fehler hat das Berliner Kammergericht die Entlassung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank im Jahr 2001 für unwirksam erklärt. Damit hob das Gericht ein Urteil des Landesgerichts in niedrigerer Instanz auf. Laut Kammergericht hätte der Aufsichtsrat den Gefeuerten zuerst mündlich zu den ihm zur Last gelegten Kündigungsgründen befragen müssen. Ein solches Recht war dem Manager, der 46 Jahre lang bei der Bank arbeitete, vertraglich zugesichert worden. Dem Banker waren unter anderem Pflichtverstöße beim Kreditmanagement und der Risikoorganisation zur Last gelegt worden. Außerdem soll er später im Zusammenhang mit den umstrittenen Aubis-Krediten gegen seine Pflichten verstoßen haben. Der Schiedsspruch des Kammergerichts verpflichtet die Bank dazu, dem Manager sein Jahresgehalts in Höhe von 350.000 Euro bis zum Ablauf von dessen Arbeitsvertrag am 30. Juni 2002 nachzuzahlen. DDP