Abwrackprämie auch für Hartz IV

BERLIN afp ■ Der oberste deutsche Sozialrichter hat die Bundesregierung aufgefordert, Hartz-IV-Empfängern eine Abwrackprämie für Autos zu gewährleisten. „Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist“, sagte Peter Masuch laut FR. Eine Gesetzesänderung sei gar nicht notwendig. Masuch verwies auf eine Klausel in Paragraf 11 des Sozialgesetzbuchs II, wonach zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies treffe auf die Abwrackprämie zu, da das Geld ausschließlich zum Autokauf eingesetzt werden könne. Demgegenüber besteht das Arbeitsministerium darauf, dass die Abwrackprämie nach derzeitiger Rechtslage bei Hartz-IV-Empfängern mit der staatlichen Unterstützung verrechnet werden muss.