Kein Geld für italienische Gefangene

Verwaltungsgericht verweigert Militärinternierten Entschädigung für Zwangsarbeit

FREIBURG taz ■ Italienische Militärinternierte erhalten für die Zwangsarbeit, die sie 1944/45 in Deutschland geleistet haben, keine Zahlungen aus der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Dies entschied gestern das Berliner Verwaltungsgericht. Es erklärte in zwei Musterverfahren die Klagen von 4.000 italienischen Veteranen für „unzulässig“. Rund 600.000 Soldaten waren nach dem Seitenwechsel Italiens im Zweiten Weltkrieg nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt worden. Bei der Einrichtung der Zwangsarbeiter-Stiftung im Jahr 2000 waren sie jedoch „vergessen“ worden. Deshalb versuchen sie seither, Ansprüche einzuklagen.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Italiener keine Möglichkeit haben, die Verweigerung einer Entschädigung überprüfen zu lassen. Denn das Stiftungsgesetz schließe gerichtlichen Rechtsschutz ausdrücklich aus. Es gehe davon aus, dass Deutschland nur eine moralische, nicht eine rechtliche Pflicht zur Entschädigung treffe. Diese Konstruktion hatte das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Verfahren ausdrücklich gebilligt (taz vom 14. 7. 2004). Das Verwaltungsgericht hat gegen seine Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen. CHR