Diebolder darf in der Bezirksversammlung bleiben

GAL-Nord zieht Antrag auf Mandatsprüfung zurück. Zweifel am Wohnsitz des Abgeordneten Diebold allerdings bleiben

Der Mandatsstreit um den grünen Bezirksabgeordneten Siegfried Diebolder ist offiziell beendet. Der Rechtsanwalt der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Nord, Rainer Utikal, hat am Dienstag seinen Antrag auf Aberkennung des Mandats zurückgezogen. Damit wurde die weitere Behandlung des Themas im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am Abend überflüssig.

Diebolder war Anfang Januar zusammen mit der Abgeordneten Dorle Olszewski aus der Bezirksfraktion ausgetreten, aber Mitglied der GAL geblieben. Bezirksfraktionschef Holger Koslowski hatte ein Mandatsprüfungsverfahren beantragt, weil Zweifel daran bestanden, dass Diebolder seinen Wohnsitz in Hamburg hat. In dem Verfahren vor dem Verfassungsausschuss legte Diebolder eidesstattliche Versicherungen von fünf Personen vor. Diese bescheinigen dem 64-Jährigen für den strittigen Zeitraum April bis Juli 2008 wechselnde Aufenthaltsorte. Mal habe er in einem „Gästehaus“ gewohnt, in zwei Fällen bei urlaubenden Freunden Blumen oder Katzen versorgt. Von einem festen Wohnsitz war zumindest für diesen Zeitraum keine Rede.

Nach Ansicht der SPD im Verfassungsausschuss werde nun eine lückenlose Aufklärung verhindert. Der Wohnsitz eines Parlamentariers sei „in unserer Demokratie von großer Bedeutung“, so die Abgeordnete Britta Ernst. Deshalb hinterlasse die Rücknahme des Mandatsprüfungsantrags „einen schalen Beigeschmack“.

Wie es in der Bezirksversammlung weitergeht, ist offen. CDU und GAL haben mit 25 von 51 Abgeordneten keine Mehrheit mehr. Ihnen stehen 24 von SPD, FDP und der Linken gegenüber sowie die beiden fraktionslosen Grünen. In einem Antrag für die Mitgliederversammlung der GAL-Nord am morgigen Donnerstag fordern mehrere Grüne den Fraktionsvorstand zum Rücktritt auf. SMV