Moorgürtel
: Naturschutz für die Ausnahme

Auf Druck der EU-Kommission will der Senat das EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel vergrößern. Die Erweiterung um 60 Hektar östlich der Francoper Straße sei notwendig, um Planungssicherheit für die A26 zu schaffen, verlautbarte Umweltsenator Michael Freytag (CDU). Andernfalls gälte das Areal in den Augen der EU als faktisches Vogelschutzgebiet, das generell nicht beeinträchtigt werden dürfe. Bei einem ausgewiesenen Vogelschutzgebiet dagegen sind Ausnahmen möglich, wie der Fall Mühlenberger Loch gezeigt hat. Die EU-Kommission hat eine Erweiterung um 350 Hektar verlangt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten angestrengt. Die Umweltbehörde glaubt, sie könne die Kommission mit ihrem „fachlich überzeugenden und politisch ausgewogenen Vorschlag“ herunterhandeln.

Im Dezember 1998 hatte der rot-grüne Senat 740 Hektar des Moorgürtels zwischen Neugraben und den Francoper Obstwiesen als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. 2001 erklärte er es überdies zum Naturschutzgebiet nach deutschem Recht. Damit wurde der Schutz durch konkrete Regeln handhabbar gemacht, zum Beispiel durch das Verbot, Blumen zu pflücken. Außerdem erhielten die Umweltverbände eine Klagemöglichkeit. Sollte die EU-Kommission den Erweiterungsvorschlag des Senats annehmen, will Freytag das zusätzliche Areal nicht als Naturschutzgebiet sichern, sondern „durch eine auf die Schutzanforderungen des Wachtelkönigs ausgerichtete Landschaftsschutzgebietsverordnung“. Der seltene Wachtelkönig brütet im Moorgürtel. Um seinen Lebensraum zu schützen, wurde der Moorgürtel als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. knö