Keine Gnade für Kinder aus Ghana

Petitionsausschuss lehnt Bleiberecht für die Schwestern Oppong ab. Die zwei Schülerinnen, die in Hamburg bei ihrer Mutter leben, müssen jetzt das Land verlassen. Senat könnte ihre spätere Rückkehr aus dem Ausland ermöglichen

von ELKE SPANNER

Kompromisse gibt es mit dieser Koalition nicht. Die Abgeordneten von CDU, Schill-Partei und FDP haben gestern im Petitionsausschuss ein Bleiberecht für die ghanaischen Mädchen Gifty und Sylvia Oppong abgelehnt – und damit entschieden, dass die Ausländerbehörde die beiden ihrer in Hamburg lebenden Mutter wegnehmen und nach Ghana ins Waisenhaus abschieben kann. Der Senat wird lediglich aufgefordert, vorab seine Zustimmung zu erteilen, dass die Mädchen vom Ausland aus ein Visum beantragen und mit diesem legal wieder zu ihrer Mutter einreisen können.

Die Mutter der Mädchen hat ein festes Bleiberecht in Hamburg (taz berichtete mehrfach). Solange ihr eigener Aufenthalt nicht gesichert war, hatte sie ihre Töchter in Ghana bei einer Tante gelassen. Erst vor einem Jahr hatte sie die Mädchen nachgeholt, weil diese nicht länger bei der Verwandten bleiben konnten. Da Sylvia und Gifty ohne Visum eingereist sind, betreibt die Ausländerbehörde seither ihre Abschiebung. Weil sie in Ghana keine Familie mehr haben, hat das Amt angekündigt, sie dort ins Waisenhaus zu bringen.

Das gestrige Votum des Ausschusses ist nur so zu werten, dass die Verhandlungen mit der Ausländerbehörde oder dem neuen Innensenator Dirk Nockemann (Schill-Partei) über ein Bleiberecht gescheitert sind. Denn in den vergangenen Monaten war die Entscheidung immer wieder verschoben worden, um noch Zeit für Gespräche mit dem Amt zu gewinnen. Und noch Mitte September hatte sich der Ausschussvorsitzende, der Christdemokrat Wolfhard Ploog, im Gespräch mit der taz zuversichtlich gezeigt, dass eine Lösung für die 13- und 14-jährigen Mädchen gefunden wird. Er hatte beteuert, dass der politische Wille dazu verhanden sei – nicht nur bei den christdemokratischen Abgeordneten im Petitionsausschuss, sondern auch bei den ParlamentarierInnen der Koalitionsfraktion. Er habe den „sicheren Eindruck“, hatte Ploog gesagt, dass der Ausschuss für ein Bleiberecht votieren werde.

Den politischen Willen dazu beteuerte er auch nach der gestrigen Sitzung. Auch die Abgeordneten der Koalition wollten den Mädchen das Leben bei ihrer Mutter ermöglichen, sagte der Ausschussvorsitzende. Man sei jedoch der Meinung, dass man deren unerlaubter Einreise „nicht tatenlos zusehen kann“, weswegen sie zunächst in jedem Fall ausreisen müssten. Und wenn der Senat seine Vorabzustimmung zur Wiedereinreise erteile, müssten Gifty und Sylvia wahrscheinlich nicht einmal nach Ghana zurück, sondern könnten das Visumverfahren auch von einem europäischen Nachbarland aus betreiben. „Wir gehen davon aus, dass die beiden hier bleiben können, bis das Visumverfahren vorbereitet ist“, sagte der CDU-Abgeordnete. Dass der Senat das ermöglichen wird, bezweifelt er nicht. Denn die Regierung werde von der Koalition getragen, und die sehe in den beiden ghanaischen Mädchen „nicht die Staatsfeinde Nummer eins“.

Der Anwalt der Mädchen, Anton Eger, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Ausschusses: „Nicht einmal bei Kindern wird eine Ausnahme von den strengen Visumvorschriften gemacht.“ Auch er geht aber davon aus, dass der Senat die Vorabzustimmung zur Wiedereinreise erteilen wird. Zudem hofft er auf das Bundesverfassungsgericht: Dort hat der Anwalt eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Über die ist bisher nicht entschieden, weil das Gericht zunächst das Votum des Petitionsausschusses abwarten wollte.