Erpressen und abstrafen

Ver.di und Drogenhilfeträger greifen Gesundheitsbehörde wegen Zuwendungsstopp für die Palette frontal an

Deutliche Worte: Nach der Entscheidung der Hamburger Gesundheitsbehörde, sämtliche Zahlungen an die Drogenhilfe-Einrichtung „Palette“ vorläufig auszusetzen, üben die Gewerkschaften und mehrere Drogenhilfe-Träger unverblümte Kritik an der Behörde. Klaus Berking von der Jugendhilfe e.V. spricht von „Erpressung“, ver.di-Mitarbeiter Jens Waubke und Palette-Betriebsrätin Ulrike Winkelmann wittern die „Abstrafung einer Einrichtung, die eine kritische Haltung zur Drogenpolitik des Senats“ habe.

Die Gesundheitsbehörde hatte die September-Zahlungen an die Palette einbehalten, weil diese Widerspruch gegen Teile des amtlichen Zuwendungsbescheids eingelegt hatte. Ver.di Fachbereichssprecher Waubke: „Damit wird ein Träger in die Insolvenz getrieben und mit den Jobs der Mitarbeiter gespielt.“

Ulrike Winkelmann betont, dass es sich bei dem Widerspruch „um einen normalen Verwaltungsakt“ handele. Die Palette habe sogar die Höhe der Gesamtzuwendungen von knapp 1,8 Millionen Euro akzeptiert und nur „Nebenbestimmungen“ moniert. Winkelmann: „Dass die Behörde daraufhin sämtliche Zahlungen stoppt, ist ohne Beispiel. Kein Träger kann in Zukunft mehr von seinem verbrieften Widerspruchsrecht Gebrauch machen, ohne seine Existenz zu gefährden.“ Dass der Palette-Widerspruch vom 2. September zumindest in Teilen gerechtfertigt ist, räumt sogar die Behörde ein. So schloss sie sich ihm bereits in einem Punkt an: Die Kosten für die Akupunktur Suchtkranker sollen – anders als noch im Zuwendungsbescheid festgelegt – auch in Zukunft übernommen werden.

Da die Behörde der Palette in anderen Punkten jedoch nicht folgt, stoppte sie die Zahlungen mit der Begründung, durch die Palette-Einwendungen sei „der Zuwendungsbescheid nicht“ mehr „bestandskräftig“, so dass „eine Auszahlung der abgeforderten Mittel nicht zulässig sei“. „Ein absolut übliches Verfahren, in dem uns aufgrund des Zuwendungsrechts die Hände in dieser Form gebunden sind“, erklärt Gesundheitsbehörden-Sprecher Hartmut Stienen. Auch in anderen Fällen hätte die Behörde nach einer Zuwendungs-Anfechtung die Auszahlung bewilligter Fördergelder angehalten. Konkrete Beispiele mochte Stienen aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen jedoch nicht nennen.

Ein von ver.di eingeholtes juristisches Kurzgutachten kommt jedoch zu dem Schluss: „In diesem Fall sind keine Gründe ersichtlich, welche die Behörde an der Auszahlung des unstreitigen Betrags hindern sollten.“ Die Palette hat jetzt ein gerichtliches Eilverfahren angestrengt, um die Behörde zur Sofort-Auszahlung der bewilligten Mittel zu zwingen. mac