Knappe Klausel

Nur abgespeckter Hauptstadtartikel soll ins Grundgesetz. Bund mauert trotz Schröder-Wort teilweise weiter

Nach dem Kanzler-Besuch vor zwei Wochen schien für eine Hauptstadtklausel im Grundgesetz alles klar zu sein. Gerhard Schröder sagte Unterstützung zu, nannte es eine „blanke Selbstverständlichkeit“, dass der Bund die Aufgaben wahrnehme, die mit seiner Repräsentanz in der Stadt zusammenhängen. Doch als gestern die Projektgruppe Hauptstadt der Föderalismuskommission zusammenkam, mauerte die Bundesregierung.

Diese Haltung überraschte in der Projektgruppe: „Wir waren schon in der Erwartung, dass Schröder das Gesamtpaket akzeptieren würde“, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Franziska Eichstädt-Bohlig. Folgende Version ist Konsens: „Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt.“ Einen dritten Satz – „Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes“ – lehnt der Bund ab: Das würde Rechtsfragen mit den anderen Ländern aufwerfen

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte im Januar eine dreimal so lange Fassung vorgeschlagen. Darin stand konkret, dass der Bund dem hoch verschuldeten Berlin Kosten erstattet, die durch die Hauptstadtrolle anfallen. „Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet“, höhnte der FDP-Abgeordnete Markus Löning.

Senatssprecher Michael Donnermeyer sah das erwartungsgemäß anders und ein „sehr gutes Ergebnis“. Wowereits Vorschlag sei eine Maximalforderung gewesen. Das sei wie bei Tarifverhandlungen: „Da fordern die Gewerkschaften anfangs 7 Prozent mehr und sind nachher mit 4 zufrieden.“ Das Veto des Bundes zu dem noch strittigen dritten Satz hält Donnermeyer für „prophylaktisch“: Auf Schröders Wort sei Verlass. Über die endgültige Formulierung beschließt bis Jahresende die gesamte Föderalismuskommission. STEFAN ALBERTI