Allein im Kampf gegen den Kölner Polizeiapparat

Ein Iraner, der in Köln-Nippes von der Polizei misshandelt worden sein soll, will die Täter vor Gericht bringen. Doch die Polizeiunterlagen über den Einsatz sind unvollständig. In einer Videogegenüberstellung konnte der Mann niemanden identifizieren, nun will er die Beamten persönlich sehen

Köln taz ■ Die Polizisten, die im März 2002 in Köln-Nippes den 38-jährigen Iraner Isa A. misshandelt haben sollen (taz berichtete), sollen ihrem Opfer erneut gegenüber gestellt werden. Das fordert dessen Rechtsanwalt Jörg Reuffurth von der Staatsanwaltschaft. Diesmal sollen die Angeschuldigten als „lebende Personen“ auftreten und nicht nur per Videoaufnahme.

Bei der Videogegenüberstellung hätten alle Beschuldigten gleich groß ausgesehen, so dass die „wesentliche Information über die Größe und Statur der in Frage kommenden Personen nicht vermittelt werden konnte“, kritisiert der Jurist. Isa A. und eine Zeugin hatten auf den Videos keinen Beamten eindeutig identifizieren können. Isa A., der immer noch unter den Folgen des Polizeieinsatzes leidet, hat Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gestellt.

Reuffurth fordert zudem die Hinzuziehung von Fotos, die die Polizisten zum damaligen Zeitpunkt zeigen. Schließlich bemängelt er, dass die Unterlagen über den Polizeieinsatz in dieser Nacht unvollständig seien. So sei immer noch nicht eindeutig geklärt, wer daran beteiligt war. Die Aussagen der Polizisten widersprächen sich hier.

Der Iraner, der seit zwölf Jahren in Deutschland lebt, war vor zweieinhalb Jahren in eine Polizeikontrolle geraten. Ein Polizeisprecher hatte der taz gegenüber „einfache körperliche Gewaltanwendung“ zugegeben, weil sich der angetrunkene Isa A. nicht habe ausweisen können und sich geweigert habe, in den Streifenwagen zu steigen. Zuvor habe er die Polizisten durch „obszöne Gesten“ beleidigt.

Atteste bescheinigen A. Prellungen an der Nase und Kehlkopfverletzungen. Bis heute leidet er an Sehstörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Ursache für die Sehstörungen, so der Anwalt, könnte der so genannte „Blindenschlag“ sein, über den die Polizisten während ihrer Ausbildung unterrichtet würden. Dabei handele es sich um einen gezielten Schlag auf die Nasenwurzel. Dadurch soll das Kurzzeitgedächtnis für einen Moment ausfallen, so dass der Geschlagene sich nicht mehr an den Schläger erinnern kann.

A. war zunächst wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Strafe von 300 Euro verurteilt worden, die aber in 2. Instanz aufgehoben wurde.

Jürgen Schön