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: „Es droht Totalverlust“

Anwaltskanzlei bietet einmalige Umsonst-Beratung für Lehman-Geschädigte an

taz: Wann sollte ein Anleger gerichtlich aktiv werden, Herr Hahn?

Peter Hahn: Zuerst sollte man versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Die Haspa hat dies bereits mit mehreren Anlegern getan. Die Hauptfrage bleibt, ob der Anleger von seiner Bank ungerecht beraten wurde und wann die Bank die fehlerhaften Hinweise gegeben hat. Also zum Zeitpunkt offensichtlicher Schwierigkeiten der Lehman Brothers beispielsweise zum Halten der Papiere riet, anstatt diese abzustoßen. Es wird bei den Opfern oft von der Lehman-Oma gesprochen, weil besonders Rentner mit Zertifikaten angesprochen wurden.

Was können Betroffene jetzt konkret machen?

Ich gehe nicht davon aus, dass die Bundesregierung die Privatanleger entschädigen wird. Darauf sollte man nicht hoffen, aber man kann sich den vielzähligen Initiativen anschließen und an Protesten teilnehmen. Das verändert meiner Ansicht aber nur die Gesamtstimmung und ein spezialisierter Anwalt holt da mehr raus. Wer sich außergerichtlich auf ein Gespräch mit der Bank einlässt, sollte vorsichtig sein und einen Zeugen mitnehmen. Er sollte nicht sofort einen Vergleich unterzeichnen, da werden Anleger oft überrumpelt.

Was kann die Lehman-Oma jetzt erwarten?

Die Erfolgsaussichten liegen so bei fünfzig-fünfzig, doch eine hundertprozentige Entschädigung wird es wohl für niemanden geben. INTERVIEW: JV

19 Uhr, Kanzlei Hahn, Kaiserkai 10

Fotohinweis:PETER HAHN, 53, Rechtsanwalt in Hamburg