„Kalte Enteignung“

Niedersachsen: SPD will gegen neues Mediengesetz beim Staatsgerichtshof klagen

Hannover taz ■ Die SPD-Fraktion in Niedersachsen will gegen das von CDU und FDP geplante Mediengesetz vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg ziehen. Das Vorhaben der Regierungsfraktionen, Medienbeteiligungen von Parteien an Rundfunksendern zu begrenzen, sei „ein Anti-SPD-Gesetz“, das darauf ziele, die Partei aus ihren Kapitalbeteiligungen an Verlagen „herauszudrängen“, sagte der SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel gestern in Hannover. „Gegen diesen Anschlag auf den grundgesetzlich geschützten Eigentumsvorbehalt werden wir uns wehren“, kündigte er an.

Nach dem Willen der CDU/FDP-Koalition soll eine Partei in Niedersachsen maximal noch zehn Prozent an einem Sender über eigene, stille oder mittelbare Beteiligungen halten. Von den Änderungen betroffen sind die drei Privatsender ffn, Hit-Radio Antenne und Radio 21, an denen die SPD-Medienholding DDVG über Madsack, Niedersachsens größten Verlag, Anteile hält. Das Gesetz soll zum 1. Februar in Kraft treten.

Die SPD-Beteiligungen seien seit der Kaiserzeit historisch gewachsen, sagte Gabriel. Während die SPD früher über Parteizeitungen tatsächlich Einfluss genommen habe, seien die Anteile heute nur noch Einnahmequelle. Die Unabhängigkeit sei nicht in Gefahr. Das Vorhaben von CDU und FDP halte er für eine „kalte Enteignung“, sagte Gabriel. Gegen ein ähnliches Mediengesetz im unionsregierten Hessen hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrengt. ksc