Alles beim Alten

GAL: Senat verzögert Verfahren zum neuen Wahlrecht. Beim Parteienentwurf verändert sich nur wenig

Vor drei Wochen hat die Initiative für ein neues Wahlrecht ihre gut 80.000 Unterschriften beim Senat abgegeben, um ein Volksbegehren in der Hansestadt zu erreichen. Seitdem ist nichts passiert. Der Senat hat das Ergebnis der Unterschriftensammlung immer noch nicht offiziell bekannt gegeben. Und nicht nur der verfassungspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Farid Müller, vermutet, dass Schwarz-Schill das Verfahren hinauszuzögern versucht.

Alle Bürgerschaftsparteien außer der GAL möchten der Initiative zuvorkommen und das Wahlrecht lieber im eigenen Sinne verändern. Daher haben sie einen eigenen Gesetzentwurf für das Wahlprozedere erarbeitet. Dieser Entwurf sieht zwar auch die Einführung von Wahlkreisen vor. Dagegen verzichtet der Bürgerschaftsentwurf auf die Möglichkeit, mehrere Kandidaten unterschiedlicher Parteien auf dem Wahlzettel anzukreuzen.

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs hat das Statistische Landesamt mittlerweile untersucht, wie die vergangenen zwei Wahlen zur Bürgerschaft und zum Bundestag ausgegangen wäre, wenn es die Wahlkreise schon gegeben hätte. Ergebnis: Gut 90 Prozent der direkten Auszählungen wären an die SPD gewandert, die CDU-Abgeordneten wären dagegen wie bisher weitgehend über die Landesliste ins Parlament eingezogen.

Für Müller und Initiativensprecher Manfred Brandt zeigt das ganz deutlich, dass sich mit dem Gesetzentwurf der Bürgerschaftsparteien fast nichts ändert. „Die Wiederwahl der Abgeordneten würde weiterhin allein vom Wohlwollen der Kungelrunden in ihrer Partei abhängen, nicht vom Votum der Wähler“, bilanziert Brandt. AHA