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: Öfter mal aufs Amt

Februar 1961. Konrad Adenauer ist Bundeskanzler. Die Mauer ist noch nicht gebaut. Die CDU stellt den Ministerpräsidenten in NRW. Marl, Meiderich und Herne spielen Fußball in der höchsten Spielklasse. Lange her. Aus dieser Zeit stammt der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die bürokratische Allzweckwaffe für Beförderungen und Amtsstuben-Gehabe. Im BAT wird alles geregelt: „Nichtdienstplanmäßige Arbeit“, „Trennungsentschädigung“ und „vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit“.

Dass diese „Magna Carta“ alt-bundesrepublikanischer Versorgungsmentalität nun entrümpelt wird, ist allein schon Grund genug, öfter mal wieder aufs Amt zu gehen.

KOMMENTAR VONMARTIN TEIGELER

Kein automatischer Aufstieg mehr in höhere Lohngruppen, keine Beförderungen nach dem Sitzfleisch-Prinzip. Falls sich kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaft Verdi tatsächlich auf eine Reform einigen, ist das ein großer Beitrag zu einem modernen Dienstrecht und einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Diese Reform sollte darum nicht als neoliberaler Sozialabbau abqualifiziert werden.

Zugleich ist es bei einer großen Reform wie dieser wichtig, die Verunsicherung bei den Betroffenen ernst zu nehmen. Die Gewerkschaften müssen darauf achten, dass Mindeststandards bei der Gestaltung der Arbeitszeit eingehalten werden. Das alte „BAT“-Denken wird nur ein Ende haben, wenn Beschäftigte und Gewerkschaften den Reformprozess als Chance begreifen.