WAS MACHT EIGENTLICH ...die Berliner Verfassung?
: Unfrei sein!

Nun hat es ja so eine Verfassung auch nicht leicht. Hat schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel, wird bei meist unpassender Gelegenheit herbeizitiert und verändert sich langweiliger Weise praktisch nie – nur dann, wenn sich drei Viertel oder zwei Drittel des Parlaments finden, die etwas ändern wollen. Da bleibt einem als Verfassung also nur, in Würde zu ergrauen wie altes Papier.

Es sei denn, es kommt ein 51-jähriger Lehrer für lernschwache Jugendliche an der Loschmidt-Oberschule in Charlottenburg daher und sagt: Nicht nur das Grundgesetz hat einen Fehler, nein, auch die Berliner Verfassung. So Harald Büsing. Nicht einen inhaltlichen, wie die Weimarer Reichsverfassung, die voller Fehler war, wie wir leider erfahren mussten. Nein, einen formalen: So steht im Artikel 39, Absatz 1 der hiesigen Verfassung, dass die Abgeordneten in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt würden. In „freier“ steht da nicht!

Wie geht man als Verfassung damit um? Als alte, würdige Dame? Nun, man stellt sich erst einmal stumm und hofft auf die Trägheit der Parlamentarier, die wegen so etwas einen wohl nicht zu verändern wagen. Oder etwa doch? GES FOTO: ARCHIV