AKW darf nicht länger strahlen

Das Atomkraftwerk Brunsbüttel darf nicht länger als geplant laufen. Betreiber Vattenfall scheiterte am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Forderung, einen Teil der so genannten Reststrommengen des nie ans Netz gegangenen Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich bei Koblenz auf den Meiler an der Unterelbe zu übertragen. Den größeren Teil wollte der Konzern RWE Power an den hessischen Reaktor Biblis A weiterreichen. Jetzt müssen die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler grundsätzlich wie im Atomkonsens 2000 vereinbart in absehbarer Zeit stillgelegt werden. Das Bundesumweltministerium schätzt, dass Brunsbüttel nun 2012 vom Netz geht.

Vattenfall hatte im März 2007 die Übertragung einer Produktionsmenge von 15 Milliarden Kilowattstunden auf das AKW Brunsbüttel beantragt. Damit hätte das Kraftwerk rund zweieinhalb Jahre länger betrieben werden können. Das Bundesumweltministerium hatte dafür keine Erlaubnis erteilt. In erster Instanz war Vattenfall mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gescheitert. Der seit Juni 2007 wegen mehrerer Pannen zur Reparatur abgeschaltete Reaktor hat somit eine Reststrommenge von rund elf Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einer Laufzeit von etwa zwei Jahren.

Die Verfahrenskosten nach einem Streitwert von 30 Millionen Euro wurden vom Gericht Vattenfall und RWE auferlegt. SMV

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