Moneta Mündige Eltern
: Löcher im Har(t)zer Käse

Wenn der Gesetzgeber zu immer drastischeren Mitteln greift, um seinen BürgerInnen das Geld aus der Tasche zu ziehen, haben diese das Recht, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Vor allem diejenigen, die sich den Luxus „Kinder“ gegönnt haben und damit auf das eine oder andere Sahnetörtchen verzichtet haben, sollten ihrer Phantasie an dieser Stelle keine Grenzen setzen.

Niemand kann es Eltern verübeln, geschweige denn verbieten, einen Rentenvertrag zu Gunsten der nachfolgenden Generation einzurichten. Insbesondere die heutigen Rentner können ihren „Kindern“ etwas Gutes tun. Wenn sie ihnen Geld für die Altersvorsorge zur Verfügung stellen, an das sie möglicherweise selbst, zum Beispiel bei einer eventuellen Pflegebedürftigkeit, noch herankommen wollen, kann niemand etwas dagegen einwenden. Selbst dann nicht, wenn die „Bezugsberechtigung“ im Erlebensfall von Anfang an auf den Namen des Kindes lautet.

Auch die Babyboomer sollten nicht vergessen, dass ihre – volljährigen – Kinder eigene Vorsorgeverträge abschließen können, die bei einer etwaigen „Bedürftigkeitsprüfung“ nicht zu Buche schlagen können. Interessant sind hier vor allem die so genannten Depot-Pläne, bei denen ein größerer Betrag „im Stück“ eingezahlt werden kann.

Wichtig ist die genaue Ausgestaltung der Verträge. Nicht die Police, die in den Hitlisten oben steht, sondern die, die sowohl in der Anlagestrategie als auch im Ablauf ausreichend Spielräume lässt, sollte hier in Betracht gezogen werden.

Susanne Kazemieh ist Finanzmaklerin und Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142-6667, Fax: 4142-6668, info@frauenfinanzgruppe.de, www.frauenfinanzgruppe.de.