Das ultimative Orakel

Airbus-Erweiterung: Bürgermeister Ole von Beust droht verkaufsunwilligen Grundeigentümern. Heute Gespräch mit Konzernchef Forgeard in Toulouse

Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) bleibt optimistisch. Trotz der Weigerung von Grundstückseigentümern in Neuenfelde, ihre Grundstücke für die Erweiterung des Airbus-Werksgeländes zu verkaufen, geht von Beust weiter von einer erfolgreichen Beilegung des Konfliktes um die Startbahnverlängerung aus. Es gebe Vereinbarungen zwischen dem Flugzeugkonzern und den beiden Standorten Hamburg und Toulouse, „wann was ausgeliefert werden soll“, bekräftigte der Bürgermeister gestern während seiner Visite in der südfranzösischen Stadt und versicherte: „Zu dieser Übereinkunft stehen wir.“

Gleichzeitig appellierte von Beust noch einmal an die Eigentümer der für den Landebahnbau in Finkenwerder benötigten Grundstücke, den Weg für die Frachtversion des Riesenjets A 380 freizumachen. Wenn nicht, werde das an den Bauplänen von Senat und Konzern aber nichts ändern. Es gebe „verschiedene rechtliche Möglichkeiten, auf die wir vorbereitet sind“, orakelte der Regierungschef.

Von Beust war gestern im Hauptsitz des größten europäischen Flugzeugbauers eingetroffen, um unter anderem das dortige Airbus-Werk zu besichtigen. Heute trifft er zu einem Spitzengespräch mit Airbus-Chef Noël Forgeard zusammen. Dem hätte er gar zu gerne die Botschaft überbracht, dass der Weg für die Pistenverlängerung in Finkenwerder frei sei. Stattdessen wird der Bürgermeister sich wohl ein Ultimatum anhören müssen: Im November will der Airbus-Aufsichtsrat weitere Investionsentscheidungen treffen – für Hamburg oder eben für Toulouse.

Die Stadt hatte den sperrigen Grundeigentümern ein Kaufangebot unterbreitet, das auf vorigen Freitag befristet war. Mindestens fünf verweigern aber weiterhin ihre Unterschrift: „Wir verkaufen nicht, egal wie hoch die Entschädigung ist“, bekräftigte gestern Gabi Quast vom Schutzbündnis Süderelbe.

Das Oberverwaltungsgericht hatte am 10. August einen Baustopp verhängt und eine Enteignung der Grundstückseigentümer untersagt. Die Begründung von Airbus und Stadt hatte das Gericht nicht davon überzeugt, dass deren Enteignung zu Gunsten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens wie Airbus zulässig sei. sven-michael veit