Mehr als Kopftücher

Senat verbannt religiöse Symbole aus dem öffentlichen Dienst. Landtag muss zustimmen

Religiöse Symbole sollen aus dem öffentlichen Dienst Berlins weitgehend verbannt werden. Der Senat hat gestern das umstrittene Neutralitätsgesetz abschließend gebilligt. Nach dem Gesetzentwurf werden in Schulen, bei der Polizei und der Justiz alle sichtbaren religiösen Symbole, darunter das muslimische Kopftuch, das christliche Kreuz und die jüdische Kippa, untersagt. Ausgenommen sind Kitas, Berufsschulen und die Erwachsenenbildung. Beamte wie Angestellte sind gleichermaßen betroffen. Schmuckstücke sind von dem Verbot ausgenommen.

Der Gesetzentwurf sei nach Beratungen mit den Bezirksbürgermeistern unverändert beschlossen worden, erklärte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nach der Senatssitzung. Das Gesetz soll am 28. Oktober ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden, Anfang 2005 soll es in Kraft treten.

Berlin wäre damit das erste Bundesland, das nicht nur das Kopftuch bei muslimischen Lehrerinnen, sondern die religiösen Symbole anderer Religionen miteinbezieht.

Mit dem Gesetz, das insbesondere von der CDU-Opposition, den Kirchen und der jüdischen Gemeinde kritisiert wurde, zieht der SPD/PDS-geführte Senat die Konsequenzen aus dem so genannten Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts von September 2003. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, die Angehörigen unterschiedlicher Religionsgemeinschaften gleichzubehandeln, erklärte der Senat zur Begründung.

Im Juli hatte der Senat die Ende März in der Koalition getroffene Einigung noch einmal leicht verändert und Symbole, die, wie etwa kleine Halskreuze, als Schmuckstücke getragen werden, vom Verbot ausdrücklich ausgenommen. Andere Bundesländer haben bislang, wenn überhaupt, nur das Tragen von Kopftüchern untersagt.

EPD, DDP, TAZ