in kürze EC-KARTEN-DIEBSTAHL
: Bankkunden haften

Bankkunden haften selbst, wenn ihnen ihre EC-Karte gestohlen und mit Hilfe der PIN Geld abgehoben wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) blieb bei seiner Rechtsprechung, wonach in solchen Fällen der Anschein dafür spricht, dass EC-Karte und PIN gemeinsam und damit grob fahrlässig aufbewahrt wurden (Az.: XI ZR 210/03). (afp)