Jugendfördergesetz beschlossen

DÜSSELDORF taz ■ Die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich abgesichert worden. Mit dem neuen Jugendfördergesetz verpflichtet sich das Land, von 2006 bis 2010 jährlich 96 Millionen Euro für diese Aufgabe bereitzustellen. Das Gesetz wurde gestern von den rot-grünen Regierungsfraktionen verabschiedet. Die Opposition aus CDU und FDP wollte schon von 2005 an mehr Geld für die Jugendarbeit und lehnte das Gesetz daher ab.

„Wir sind zufrieden“, sagt hingegen Norbert Kozicki, Sprecher der Volksinitiative „Jugend braucht Zukunft“, die sich für eine gesetzliche Absicherung der Jugendarbeit eingesetzt hatte. Immerhin wolle die Regierung ja dafür sorgen, dass 2005 weder Einrichtungen geschlossen noch Personal abgebaut wird. NAW