GAL-Fraktion Nord bleibt gespalten

Mitgliederversammlung des Kreisverbandes kann Konflikt um die Dissidenten Diebolder und Olszewski nicht beilegen. Beide bleiben fraktionslose Abgeordnete. Nun droht ein schwarz-grün-gelbes Bündnis in der Bezirksversammlung

Die Spaltung der Grünen in der Bezirksversammlung Nord bleibt bestehen. Die ausgetretenen Abgeordneten Siegfried Diebolder und Dorle Olszewski werden nicht in die Fraktion zurückkehren. Das ist das Ergebnis einer grünen Kreismitgliederversammlung am Donnerstagabend. Diebolder und Olszewski erklärten gestern, sie wollten ihr Mandat „im Sinne grüner Inhalte als freie Abgeordnete ausüben“ und Mitglieder der GAL bleiben.

Die an sie gerichtete Bitte, wieder in die Fraktion einzutreten, werten sie als „reine Heuchelei“. Sie hätten „nicht die Kraft, nach vielen menschlichen Verletzungen noch drei Jahre mit Teilen dieser Fraktion zusammenzuarbeiten.“ Die Bereitschaft von Fraktionschef Holger Koslowski und seiner Stellvertreterin Antje Brügmann, sich einer vorgezogenen Wiederwahl zu stellen, betrachten sie „als reine Augenwischerei“.

Damit sind die Verhältnisse in der GAL und im Bezirksparlament weiter unklar. CDU und Grüne haben mit 25 von 51 Abgeordneten keine Mehrheit mehr. Ihnen stehen 24 von SPD, FDP und Linken gegenüber sowie die beiden fraktionslosen grünen „Nordabgeordneten“. GAL-Landeschefin Katharina Fegebank hält das weitere Vorgehen für „zunächst offen“. Ein Parteiausschlussverfahren gegen die beiden Dissidenten stehe zurzeit nicht zur Debatte. Vorstellbar sei ein „schwarz-grünes Kernbündnis und Gespräche mit der FDP“. Das sei aber in erster Linie Sache der Bezirksfraktion. Deren Vorsitzender Koslowski jedoch sah sich gestern nicht zu einem Telefonat mit der taz in der Lage.

In der GAL Nord und speziell in der Bezirksfraktion gibt es seit längerem persönliche Animositäten, Mobbingvorwürfe und verhärtete Fronten. Die Auseinandersetzung war Anfang Januar eskaliert, als Diebolder und Olszewski die Fraktion wegen eines Mandatsstreits verließen.

Koslowski hatte ein Mandatsprüfungsverfahren beantragt, weil Zweifel daran bestanden, dass Diebolder tatsächlich – wie nach dem Wahlgesetz vorgeschrieben – in Hamburg-Nord wohnt. Ein förmliches Verfahren zur Aberkennung des Mandats durch den Verfassungsausschuss der Bürgerschaft war jedoch am Dienstag zurückgezogen worden. SVEN-MICHAEL VEIT