Schöffe verpasst Termin: Gefängnis

Ein Rentner aus der Nähe von Mainz muss für zehn Tage ins Gefängnis, weil er als ehrenamtlicher Schöffe einen Gerichtstermin versäumte. Im Oktober 2007 habe er versehentlich ein Verfahren am Amtsgericht Mainz falsch in seinen Terminkalender eingetragen und sei deshalb einen Tag zu spät erschienen, sagte der 67-Jährige aus dem rheinhessischen Ober-Olm. Weil er ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 800 Euro nicht akzeptieren wollte, müsse er nun bis zum 30. März eine zehntägige Gefängnisstrafe antreten. Andernfalls werde er mit Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Ein Sprecher des Amtsgerichts bestätigte die Strafe für den Rentner. Schöffen, die einen Gerichtstermin ohne triftigen Grund versäumen, würden nach der geltenden Gesetzeslage zwingend mit einem Ordnungsgeld belegt, sagte der Mainzer Gerichtsdirektor Matthias Scherer. Die Höhe, maximal 1.000 Euro, hänge auch von der Bedeutung des verhandelten Verfahrens ab.