Bleiberecht ist vorerst gesichert

Nach jahrelangem Rechtsstreit darf ein bei Magdeburg untergebrachter afrikanischer Flüchtling bei seiner eingetragenen Lebenspartnerin, einer transsexuellen Frau in Berlin, leben. In einem Brief an den Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) habe der Magdeburger Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) mitgeteilt, dass die Ausländerbehörde Nico P. ein vorübergehendes Bleiberecht in Berlin erteilt habe, so Landesverbandssprecher Martin Pfarr. Die Erlaubnis gelte bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltsantrag des Afrikaners. Damit sei das Bleiberecht vermutlich über mehrere Monate gesichert.