Abschiebungsopfer wieder in Köln

Ausländerbehörde verspricht, diesmal auf Gerichtsurteil zu warten. Anfang des Monats hatte sie die Nigerianerin unrechtmäßig abgeschoben und musste sie zurückholen

KÖLN taz ■ Maria Johnson (Name geändert) ist wieder da. Vor einer Woche ist die Nigerianerin, die Anfang September unrechtmäßig abgeschoben wurde, nach Köln zurück gekommen. Johnson war ausgewiesen worden, weil angeblich eine Aktennotiz fehlte. Die Ausländerbehörde leitete zwei Wochen später eine Rückholaktion ein, um ihren „Fehler“ auszubügeln. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, ob Johnson abgeschoben werden darf oder nicht, stand noch aus. Bis zur Entscheidung hatte die Ausländerbehörde zunächst einen Aufschub von 14 Tagen versprochen, dann aber doch abgeschoben (taz berichtete).

Wie das Gericht nun entscheidet, hängt vor allem von der Auslegung einer EU-Richtlinie ab, wonach Opfern von Zwangsprostitution Aufenthalt gewährt werden soll. Auch Johnson gibt an, ein Opfer von Frauenhandel zu sein. In einem Kölner Bordell zur Prostitution gezwungen, habe sie im Juli vergangenen Jahres fliehen können. Johnson zeigte die Bordell-Betreiber an, das Verfahren wurde wegen mangelnder Beweise jedoch eingestellt.

Johnsons Duldung wurde erst einmal bis November verlängert. In Köln kann sie weiter behandelt und betreut werden. Wie vorher ist es trotzdem nicht. Als die junge Frau wieder in ihre Schule kam, war ihr Stuhl besetzt: Eine andere hatte ihn übernommen. Ruth Helmling