Nonnen müssen ohne Tracht lehren

Urteil zu Stuttgarter Schulgesetz: Vor Bundesverwaltungsgericht sind Religionen gleich

HAMBURG ap ■ Das Verbot religiöser Kleidung für LehrerInnen an staatlichen Schulen Baden-Württembergs gilt auch für Nonnen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass Ordensfrauen ihr Habit ablegen oder den Schuldienst quittieren müssten, berichtet der Spiegel.

Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte versucht, mit der Novelle des Schulgesetzes zwar islamische Kopftücher bei Lehrerinnen zu verbieten, christliche Symbole aber weiter zuzulassen. Im katholisch geprägten Schwarzwald erteilen auch Ordensschwestern im Habit staatlichen Unterricht. Die Bundesverwaltungsrichter erklärten, das Verbot religiöser Bekundungen müsse auf Grund des Gesetzes für alle Religionen gelten. Schavans Gesetzesautor und Prozessvertreter Ferdinand Kirchhof halte aber dagegen, beim Nonnenhabit handle es sich um eine Berufstracht, die nicht unter das Verbot religiöser Kleidung falle.