Kein Einzelfall

Ein 36-Jähriger steht wegen der Vergewaltigung einer Schutzbefohlenen seit gestern vor dem Landgericht

Am Hamburger Landgericht begann gestern der Prozess gegen einen 36-jährigen Mann. Ihm wird vorgeworfen, die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrmals sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat noch nichit 16 Jahre alt und die Schutzbefohlene des Angeklagten.

Während der Vernehmung des Angeklagten und der Klägerin, deren Aussage zuvor auf Video aufgenommen worden war, war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Über den bisherigen Prozessverlauf gibt es weder vom Verteidiger noch von der Staatsanwaltschaft und dem Nebenkläger eine Stellungnahme.

Dieser Fall ist, so besagt die polizeiliche Kriminalstatistik, kein Einzelfall. Bei 329 angezeigten Vergewaltigungen im vergangenen Jahr waren 322 mal Frauen die Opfer. Und fast die Hälfte aller Opfer kannte den Täter vorher oder ist mit ihm verwandt. Das Dunkelzifferproblem, das für die gesamte Kriminalstatistik gilt, ermöglicht jedoch nur eine Annäherung an die Verbrechenswirklichkeit.

Ein weiterer Blick auf die Zahlen des Landeskriminalamtes zeigt, dass es einen leichten Anstieg angezeigter Vergewaltigungen gibt. Seit 1994 schwankt die Zahl in Hamburg zwischen etwa 300 und 400 statistisch erfassten Fällen pro Jahr. Ebenso verhält es sich mit der Aufklärungsquote, so die Kriminalstatistik. Im letzten Jahr machte der Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung 0,1 Prozent der Hamburger Gesamtkriminalität aus. Jennifer Neufend