OVG-Chefs wollen sozial richten

FREIBURG taz ■ Die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte (OVG) warnen vor einer „Verschwendung von Steuergeldern“. Sie kritisieren die Verlagerung der Zuständigkeit für Sozialhilfefragen von Verwaltungsgerichten zu Sozialgerichten, die 2005 in Kraft tritt. Die Sozialgerichte sind damit auch für Prozesse um das Alg II zuständig. Dies halten die OVG-Präsidenten für falsch. Die Verwaltungsgerichte hätten bisher in Sozialhilfefragen „schnell, preisgünstig und wirksam“ Rechtsschutz geleistet. Dagegen seien die Sozialgerichte „völlig überlastet und sowohl fachlich als auch personell unvorbereitet“. Inzwischen hat der Bundestag reagiert: Um eine Überlastung der Sozialgerichte zu verhindern, können die Länder bis 2009 einzelne Kammern der Verwaltungsgerichte für Aufgaben der Sozialgerichte einspannen. Das Gesetz wurde am 1. Oktober beschlossen. Um solche Flickschusterei künftig zu vermeiden, wird derzeit auch über die generelle Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten diskutiert. CHR