Lob des Maulkorbs

Antwort auf SPD-Anfrage: Senat bescheinigt Hundehalteverordnung gute Wirkung

Bremen taz ■ Der Maulkorberlass für als gefährlich eingestufte Hunde hat sich nach Auffassung des Senats bewährt. Das geht aus einer Antwort auf die parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema hervor. Die seit Oktober 2001 gültige Verordnung verpflichtet Tiere bestimmter Rassen und jene, die wegen Verhaltensauffälligkeiten als „individuell gefährlich“ eingestuft wurden, zum Tragen von Maulkörben, Microchip und Leine. Das trifft im Land Bremen auf 544 Hunde zu.

Schwierigkeiten bei den Hundepersönlichkeitstests habe es unter anderem bei der Zuordnung von Mischlingen gegeben. Diese seien jedoch zu vernachlässigen, „da das Gesetz bei Auffälligkeiten von Hunden ohnehin Maßnahmen vorsieht“. Derzeit prüfe man aber, ob von Hunde-Haltern, die bereits gegen die genannten Auflagen verstoßen haben, ein so genannter „Sachkundenachweis“ zu verlangen sei. bes